Freirudern im SRC

Die Freiruderprüfung beendet per Definition die Anfängerausbildung. Faktisch ist sie die Befähigung zum eigenständigen Rudern.

Um die Freiruderprüfung zu absolvieren sind grundlegende praktische Fähigkeiten im Ruderboot notwendig, darüber hinaus ist grundlegendes theoretisches Wissen über das Rudern, das Ruderboot und das Befahren von Wasserstraßen notwendig.

Die Abnahme der Freiruderprüfung wird durch den Sportwart organisiert. Die Prüfungsanforderungen regelt die Freiruderprüfverordnung. Im Zuge der Freiruderprüfung wird immer ein Theorielehrgang angeboten. Die praktische Vorbereitung erfolgt jedoch in den Übungsgruppen durch die Übungsgruppenleiter.

 


Freiruderprüfverordnung

Die Freiruderprüfverordnung regelt die Anforderungen an die Freiruderprüfungen, sowie deren Ablauf.

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Freiruderprüfverordnung des Segeberger R
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Termine

Die Prüfungen in 2023 sind bereits alle beendet. Die Termine für 2024 werden demnächst veröffentlicht.

Lehrgangsskript

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Freiruderprüfung des SRC.pdf
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